> Gleichberechtigung betr.:  1. Militär, 2. Zivilschutz, 3. AHV, 4. Elternschaft, 5. Abtreibung   ("J" / "N" / "T")
 
> Stellungnahme zu:  6. Verfassungsgerichtsbarkeit, 7. Gleichstellungsbüro, 8. Quoten, 9. Sprache 
 > pers. Kommentar     (Legende: "J"=Ja / "N"=Nein / "T"=teilweise / "o"=ohne Antwort / "K"=mit persönlichem Kommentar)

Stellungnahme der Kandidierenden
zur Umsetzung der Gleichberechtigung
von Frau und Mann

persönliche
Kommentare

Kandidierende für
den Ständerat
   
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 Ständeratswahlen 2003    
 Kanton Aargau    
Humbel Näf Ruth (NR), CVP  AG    Kommentar:     Antworten  (TTTTNTNNJ)

Ich lebe zusammen mit meinem Mann eine gleichberechtigte Partnerschaft. Wir sind beide berufstätig und teilen die Arbeiten auf sowohl bei der Kinderbetreuung wie auch bei den Haushaltsarbeiten. Diese Lebensform ist anspruchsvoll, verlangt eine gemeinsame Entscheidungsfindung, gegenseitiges Verständnis, Toleranz, eine gute Organisation und ein verlässliches Zeitmanagement.
 Kanton Basel-Stadt    
Zanolari Angelika, SVP  BS    Kommentar:     Antworten  (JJJNNNNNJ)

Als Frau vertrete ich konsequent die Meinung, dass Frau und Mann Partner in Beruf und Politik sein sollten. Es gibt für mich keine Diskussion darüber, dass Frau und Mann ein Recht auf gleichen Zugang zu Bildung und gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit haben sollten. Das heisst aber auch kompetente Frauen statt verordnete Quoten. Nicht das Geschlecht, sondern die Fähigkeiten sind ausschlaggebend.

Mit freundlichen Grüssen
Angelika Zanolari
 Kanton Luzern    
Müller Pirmin, JSVP  LU    Kommentar:     Antworten  (NNJNJNNNN)

Gleichberechtigung ist wichtig. Aber man darf es nicht übertreiben. Bei vielen Emanzen kommt es mir vor als möchten sie, dass Frauen und Männer "gleichartig" behandelt werden. Frauen und Männer sind ganz klar nicht gleichartig! Gleichwertig ja, aber nicht gleichartig. Ich kann ausserdem viele der gestellten Fragen nicht mit "Ja" beantworten. Was soll es bringen, wenn man in Texten von gesetzlichen Erlassen die Reihenfolge weiblich/männlich abwechseln muss? Ich finde es jedoch gut, dass der Mann bei einem Schwangerschaftsabbruch eine Art "Veto-Recht" haben soll. Der Mann hat schliesslich Verantwortung für sein Kind zu übernehmen. Man muss bedenken, dass ein Schwangerschaftsabbruch nichts anderes ist, als ein Töten eines Menschen. Wenn man ein Menschenleben dadurch retten kann, finde ich den Vorschlag das sehr gut und erstrebenswert. Auf der anderen Seite muss aber der Mann bei einer Schwangerschaft viel mehr in die Pflicht genommen werden, auch wenn er sich nicht Verantwortlich zeigen will.
 Kanton Schaffhausen    
Keller Florian, AL  SH    Kommentar:     Antworten  (NJJJNJTTJ)

Die erste Frage hat mir Probleme bereitet, da ich dort nicht mit einer unvoreingenommenen Haltung antworten konnte. Da ich der Überzeugung bin, dass das Militär schnellstmöglich abgeschafft gehört, habe ich mich gegen eine Gleichstellung von Mann und Frau entschieden. Ansonsten müsste ich die Garantie haben, dass bei einer Gleichbehandlung von Frau und Mann total nicht mehr Leute Dienst leisten als heute.
Lenz Christoph, AL  SH    Kommentar:     Antworten  (NNNJNJNTo)

Die Frage der Militärdienstpflicht beantworte ich mit nein, weil ich mich auch gegen die Pflicht der Männer ausspreche. Die Zivilschutzfrage ist somit ebenfalls überflüssig.
 Kanton Zürich    
Aeschbacher Ruedi (NR), EVP  ZH    Kommentar:     Antworten  (TTJoTJNNJ)

Erläuterungen zu meinen Antworten:
Zu 1 und 2: Hier war ich nur teilweise mit der vorgegebenen Antwort einverstanden. Denn ich bin der Ansicht, dass alle in diesem Land  lebenden Menschen eine Dienstpflicht gegenüber der Gemeinschaft haben sollten. Diese könnte aber unterschiedlich erfüllt werden, egal ob Mann oder Frau: z.B. in der Armee, im Zivilschutz, im Gesundheitswesen, bei der Sorge um alte Menschen etc.
Zu 4: Ein Kleinkind ("Säugling") ist in seinen ersten Lebensmonaten vor allem auf die Mutter angewiesen. Ein Mutterschaftsurlaub muss daher wirklich die Mutter beziehen. Wenn Geldleistungen im Zusammenhang mit der Geburt ausgeschüttet werden, dann an jenen Elternteil, der die Sorge für das Kind tatsächlich und rechtlich hat.
Zu 5: Einbezug des Vaters ist aus meiner Sicht in Ordnung. Veto geht bei dieser Frage aber zu weit.
Zu 7 und 8: Ich bin grundsätzlich ein Gegner von Quotenregelungen. Der beste Bewerber oder die beste Bewerberin ist jeweils zu berücksichtigen. Von der Vermittlung abwertender oder negativer Frauen- oder Männerbilder halte ich gar nichts. Das bringt uns nicht weiter.
Bucher Adrian, HP  ZH    Kommentar:     Antworten  (NNJJNJJTJ)

Mal abgesehen davon, dass die Gleichberechtigung schlicht und einfach noch nicht existent ist in der Schweiz und sicher noch erheblicher Bedarf besteht die alten Bilder zu Korrigieren kam ich bei Euren Fragen bezüglich Militärdienst beinahe in die Versuchung "Ja" zu markieren. So ähnlich wie bei der obligatorischen Feuerwehrpflicht könnte es per Volksabstimmung doch auch hier funktionieren, dass so viele Leute es verwerfen würden, dass dann für alle die Dienstpflicht freiwillig würde...
Quotenregelungen bin ich überzeugt sollten wir nicht gebrauchen müssen, wenn eine Partei keine Frauen zur Kandidatur begeistern kann, politisiert sie schlicht und einfach an 51 % der Bevölkerung vorbei.

 

 

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