> Gleichberechtigung betr.:  1. Militär, 2. Zivilschutz, 3. AHV, 4. Elternschaft, 5. Abtreibung   ("J" / "N" / "T")
 
> Stellungnahme zu:  6. Verfassungsgerichtsbarkeit, 7. Gleichstellungsbüro, 8. Quoten, 9. Sprache 
 > pers. Kommentar     (Legende: "J"=Ja / "N"=Nein / "T"=teilweise / "o"=ohne Antwort / "K"=mit persönlichem Kommentar)

Stellungnahme der Kandidierenden
zur Umsetzung der Gleichberechtigung
von Frau und Mann

persönliche
Kommentare

Kanton
Zürich
   
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 Nationalratswahlen 2003    
 FDP    
Gross Leemann Ursula, L2/K17  ZH    Kommentar:     Antworten  (JJTJTJNNJ)

Gleichberechtigung ist keine Einbahnstrasse nur für Frauen. Es gibt aber noch viele Bereiche, in denen Frauen nach wie vor diskriminiert werden. Ebenso gibt es Bereiche, in denen Männer zunehmend diskriminiert werden. Es gibt auch Bereiche, in denen Männer und Frauen einfach von Natur her verschieden sind und diese Verschiedenheit beidseitig respektiert werden soll. Ein ständiges bewusstes Handeln auf beiden Seiten ist sehr zu begrüssen.
Gantner Alex, L2/K27  ZH    Kommentar:     Antworten  (JJJJNJNNN)

Grundsätzlich bin ich für gleiche Rechte und Pflichten für beide Geschlechter, und GEGEN irgendwelche Quotenregelung (nicht nur geschlechtsspezifisch, sondern auch bezüglich Landesregionen und anderen 'Kriterien') bei politschen Ämtern und bei Stellenausschreibungen der öffentlichen Hand (die beste und geeignetste Person soll zum Zuge kommen!).

Gleichberechtigungbueros auf Kantons- und Bundesebene sollten in den nächsten Jahren verkleinert werden, da in dieser Thematik die Hausaufgaben weitestgehend gemacht worden sind.
Bollier Gertrud E., L2/K28  ZH    Kommentar:     Antworten  (JJJTTTNTN)

Gleichstellung heisst für mich einerseits Chancengleichheit, d.h. die Möglichkeit zur Teilhabe ohne Rücksicht auf Geschlecht, Herkunft und Religion. Wer aber dieselben Rechte wie andere in Anspruch nehmen will, muss konsequenter Weise auch bereit sein, die damit verbundenen Pflichten zu übernehmen. Die Gleichberechtigung soll nicht übertrieben werden, sondern das Gemeinwohl optimal fördern helfen.
 SP    
Thanei Anita, L11/K1  ZH    Kommentar:     Antworten  (NNTNNJoJJ)

Wir haben einen Gleichstellungsartikel in der Verfassung sowie ein Gleichstellungsgesetz. Trotzdem ist die faktische Gleichstellung von Mann und Frau noch nicht erreicht. Die Frauen sind nach wie vor diskriminiert in den Bereichen Lohn, Bildung, Kaderpositionen sowie in der Sozialversicherung.
Gross Andreas, L11/K3  ZH    Kommentar:     Antworten  (TTJJNJTNJ)

Zu den ersten beiden Fragen habe ich keine Stellung genommen, weil ich die beiden Dienste eh freiwillig machen würde ,und sie so allen , auch Frauen offen stehen würden.
Ihr solltet Euch bewusst sein, dass es immer noch einen Nachholbedarf (Löhne z Bsp) der Frauen Gleichberechtigung gibt, die Ihr berücksichtigen müsst.
Schliesslich zur Frage der Sprache: Am besten sind die geschlechtsneutralen Formulierungen wie wir sie zum Beispiel im Zürcher Verfassungsentwurf entwickelt haben.
Vielen Dank
andi gross

Marty Kälin Barbara, L11/K9  ZH    Kommentar:     Antworten  (TTTJNJoJN)

leider kann ich den grössten teil ihrer fragen nicht mit ja oder nein  beantworten, und ohne antwort wäre auch falsch, weil ich durchaus eine antwort habe, sie aber in ihrem auswahlkatalog nicht vorkommt: in diesen fällen habe ich "teilweise" gewählt:
zu fragen 1 und 2: eine bestehende regelung, die ich für nicht sinnvoll erachte, will ich nicht aus falsch verstandener gleichmacherei auch auf die frauen übertragen;  ich möchte anstelle des obligatorischen militär- und zivildienstes einen sozialdienst, der für alle obligatorisch ist, den alle aber frei wählen können (militär, zivilschutz, sozialdienst)
zu frage 3: eine abfederung bei der frühpensionierung muss sich in erster linie am lohn und an der art der arbeit orientieren (schwere arbeit zu niedrigem lohn muss sich eine frühpensionierung leisten können)
zu frage 5: unvorstellbar! stellen sie sich die möglichen auswüchse vor - frauen als zwangs-gebärmaschinen!
zu frage  6: ich halte eine verfassungsgerichtsbarkeit generell für notwendig.
zu frage 7: die frage ist so tendenziös gestellt, dass sie nicht beantwortbar ist: ich halte ihre behauptung, die gleichstellungsbüros würden ein negatives männerbild vermitteln, für unwahr; ich halte hingegen eine stelle, die für gender mainstreaming sorgt, nach wie vor für notwendig.
zu frage 8: ja, zumindest solange, bis wir über diese frage nicht mehr diskutieren müssen, weil das geschlecht in allen berufen, positionen und aufgaben einfach keine rolle mehr spielt.
zu frage 9: offenbar ist es doch nicht so unwichtig, wie man(n) immer wieder behauptet - ich halte aber alle vorschläge für untauglich: die version mit dem gross-i ist die korrekteste, dann sind nämlich die lehrerInnen und die präsidentInnen bereits im wort enthalten und nicht nur mitgemeint.

Lais Ruedi, L11/K12  ZH    Kommentar:     Antworten  (TTJJNJJJJ)

Die Geschlechterrollen können mit staatlichen Massnahmen nur beeinflusst, aber nicht in kurzer Zeit geändert werden. Sie enthalten Jahrhunderte alte Muster, die zu Benachteiligungen der Frauen geführt haben.
Zwischen der juristischen Gleichbehandlung, die auch zum Verzicht auf Privilegien der Frauen führen muss, und der Kompensation gesellschaftlicher Diskriminierung ist die Abwägung nicht einfach.
Die Gleichstellung der Frau in unserer westlich-industriellen Gesellschaft wird zusätzlich verzögert oder zurückgeworfen durch die Immigration aus Ländern mit noch stärker patriarchalisch geprägter Gesellschaft.
Ruedi Lais, Kantonsrat SP, Wallisellen ZH

Jositsch Daniel, L11/K21  ZH    Kommentar:     Antworten  (NNJJTJNTJ)

Gleichberechtigung ist eine Selbstverständlichkeit. Die jeweiligen Massnahmen müssen aber auch unabhängig vom Gleichberechtigungsanspruch zweckmässig sein. So können Quoten eine zweckmässige Förderung bewirken, sie können aber auch hemmend und teilweise sogar kontraproduktiv sein. Wichtig ist: Gleichberechtigung findet im Kopf statt. Zentral ist daher aus meiner Sicht, dass veraltete Klischees abgebaut werden. Dann wird Gleichberechtigung über kurz oder lang eine Selbstverständlichkeit.
Mauchle Thea, L11/K29  ZH    Kommentar:     Antworten  (NNNJNJJJJ)

Rechtliche und tatsächliche Gleichberechtigung sind nicht ganz dasselbe. Es ist daher nötig, dass auch bei einer rechtlich zwar durchgesetzten Gleichberechtigung über längere Zeit hinweg beobachtet und erforscht wird, ob und wie die Umsetzung erfolgt, wobei ich mir einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten oder anders gesagt mehreren Generationen vorstelle!
Kennel Andrea, L11/K31  ZH    Kommentar:     Antworten  (ooooooooo)

Dieser Fragebogen hat für mich nichts mit Gleichberechtigung zu tun. Er ist extrem tendenziös und fragt sehr einseitig.
Oder sind Sie auch der Meinung, dass Männer gleich wenig verdienen sollten wie Frauen, dass Väter ihre Karriere zugunsten von Kindern aufgeben sollten, dass Männer einen Grossteil der Freiwilligenarbeit leisten sollten und dafür nicht mal Lohnersatz erhalten?
Gruss
Andrea Kennel
Eine Frau, die ihre Pflichten aber auch Rechte wahrnimmt.

 SVP    
Dreher Michael E., L1/K22  ZH    Kommentar:     Antworten  (JJJJJTNNJ)

Entweder haben wir Gleichberechtigung oder nicht.
Ich parkiere grundsätzlich auf dem nächsten freien Parkplatz, egal ob Frauenparkplatz.
Entweder haben wir Rentenalter 65 oder wir haben es nicht.
Entweder ist jedeR SchweizerIn wehr-/dienstpflichtig oder ersatzpflichtig oder nicht. Scheusslich, diese Gleichstellungssprache!
Gleichstellungsbüros sind linke Beschäftigungsübungen zu horrenden Kosten. Da liegt ein Einsparpotential von Millionenbeträgen.
Die Schweizer Gleichstellungssprache - ich pflege sie  Bundesschafseckeldeutsch zu nennen - ist im internationalen deutschsprachigen Vergleich eine Lachnummer.
Ich würde nie dem Bundesgericht einen Endentscheid in Bundesverfassungsfragen zugestehen. Da ist die Lotterie - wie eine kammer politisch zusammengesetzt ist -. viel zu gross.
Wer etwas ändern will, muss an den Themen dran bleiben und dran bleiben. 1988 hatte ich erstmals die zweite Röhre am Gotthard gefordert. Jetzt wird sie nur noch von den Linken bekämpft und sicher gebaut.

Beutler-Bucher Gisela, L1/K25  ZH    Kommentar:     Antworten  (JJJNJJNTJ)

Gleiche Rechte müssen auch mit gleichen Pflichten angewendet werden!
Heitz Hans-Jacob, L1/K28  ZH    Kommentar:     Antworten  (TJJJNTNNN)

Wir müssen wieder lernen Naturgesetze zu akzeptieren und nicht alles und jedes teilweise in geradezu "widernatürlicher" Weise regeln zu wollen. Wir müssen den Menschen - ob Frau oder Mann -  wieder zugestehen, mehr Eigenverantwortung wahrnehmen zu dürfen/können.
Erfigen Monika, L1/K31  ZH    Kommentar:     Antworten  (JJJTJJNNo)

Betreffend Frage 9 "Sprachliche Gleichbehandlung" bin ich der Meinung, dass die männliche Personenbezeichnung jeweils beide Geschlechter einbezieht und darum eine, die männliche Personenbezeichnung genügen würde. Das ist in anderen Sprachen auch so.
 Junge SVP    
Appenzeller John, L10/K5  ZH    Kommentar:     Antworten  (TTJNNTNNN)

Die Vollkommene Gleichberechtigung ist schlichtweg nicht möglich und ein "Frauentraum". Quoten sind ebenfalls nicht zu fordern, wenn eine Frau aber die gleichen Anforderungen, Qualitäten bringt wie ein Mann, soll sie auch gleich gestellt sein. (Wobei natürlich im "Extremfall" von gewisser Seite eine mögliche Schwangerschaft als grosser Nachteil empfunden wird..)
 CVP    
Riklin Kathy, L4/K2  ZH    Kommentar:     Antworten  (NTNTTJNTN)

Gleichberechtigung geht viel weiter! Wichtig ist die angemessene Vertretung von Frauen in oberen Chargen (Banken, z.B. ZKB!, etc.), entscheidenden Kommissionen, Verwaltungsräten, etc. Hier besteht noch ein grosser Handlungsbedarf.
Eberli Rolf, L4/K6  ZH    Kommentar:     Antworten  (TJJJJJoNT)

Die Gleichberechtigung der Personen ist in Art. 4 der Bundesverfassung festgelegt. Für mich verkörpert dieser Artikel die Grundbeziehung der Personen untereinander und die Beziehung zwischen Staat und Personen.
Die Gleichheit der Menschen untereinander ist die Basis der Demokratie.
In diesem Sinne ist die Demokratie nicht alt und ist jeden Tag neu im Entstehen.

Schmid-Federer Barbara, L4/K8  ZH    Kommentar:     Antworten  (TTTJJJNNT)

Gleichberechtigung geht sehr viel weiter, als in diesem Fragebogen dargestellt. Ich lebe mit einem Mann zusammen, der die traditionellen Rollenverteilungen im täglichen Leben absolut aufhebt, d.h. bei uns gibt es keine Frauen - oder Männerarbeit. Wer Zeit hat tut was es zu tun gilt.
Dass wir damit stets die grosse Ausnahme sind, beweist, dass im Alltag noch sehr viel geschehen muss, um eine "echte" Gleichberechtigung zu verwirklichen.
Lay Reto, L4/K12  ZH    Kommentar:     Antworten  (TJJJJJNNJ)

Der Würde eines jeden Menschen ist - unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe und Staatszugehörigkeit - allergrösste Beachtung zu schenken !
Degen Iseli Andrea, L4/K24  ZH    Kommentar:     Antworten  (NNTJTTJNN)

Die Auseinandersetzung rund um Geschlechterfragen ist äusserst spannend und eine Herausforderung, die uns Menschen nie abhanden kommen wird. Da ich drei Männer grossziehe, finde ich es wertvoll, dass dies auch von männlicher Seite als wichtiges Anliegen wahrgenommen wird!
 EVP    
Aeschbacher Ruedi, L9/K1  ZH    Kommentar:     Antworten  (TTJoTJNNJ)

Erläuterungen zu meinen Antworten:
Zu 1 und 2: Hier war ich nur teilweise mit der vorgegebenen Antwort einverstanden. Denn ich bin der Ansicht, dass alle in diesem Land  lebenden Menschen eine Dienstpflicht gegenüber der Gemeinschaft haben sollten. Diese könnte aber unterschiedlich erfüllt werden, egal ob Mann oder Frau: z.B. in der Armee, im Zivilschutz, im Gesundheitswesen, bei der Sorge um alte Menschen etc.
Zu 4: Ein Kleinkind ("Säugling") ist in seinen ersten Lebensmonaten vor allem auf die Mutter angewiesen. Ein Mutterschaftsurlaub muss daher wirklich die Mutter beziehen. Wenn Geldleistungen im Zusammenhang mit der Geburt ausgeschüttet werden, dann an jenen Elternteil, der die Sorge für das Kind tatsächlich und rechtlich hat.
Zu 5: Einbezug des Vaters ist aus meiner Sicht in Ordnung. Veto geht bei dieser Frage aber zu weit.
Zu 7 und 8: Ich bin grundsätzlich ein Gegner von Quotenregelungen. Der beste Bewerber oder die beste Bewerberin ist jeweils zu berücksichtigen. Von der Vermittlung abwertender oder negativer Frauen- oder Männerbilder halte ich gar nichts. Das bringt uns nicht weiter.

 Junge EVP    
Meier Katrin, L13/K1  ZH    Kommentar:     Antworten  (NTJJTTNNT)

Zwang bringt wenig (übertriebene Sprachregelung, Quoten). Da aber noch lange nicht eine wirkliche Gleichberechtigung erreicht ist, dürfen die Bemühungen darum nicht aufhören. Aufklärung und Einsicht ist mir aber lieber als eine Pseudo-Gleichberechtigung unter Zwang.
 Freies Forum    
Wiederkehr Roland, L25/K1  ZH    Kommentar:     Antworten  (TTTJTJoNo)

zu 1 und 2:
statt Militärdienst und Zivildienst sollen in Zukunft alle einen Dienst zugunsten der Allgemeinheit (Sozialdienst) absolvieren müssen. Aus praktischen und finanziellen Gründen mit stufenweiser Einführung: zuerst die Männer, später auch die Frauen. Die unselige Gewissensprüfung entfällt damit  (Grundlage: siehe Motion Zäch zum Sozialdienst)
zu 3: flexibel handhaben
zu 9: gugus

 Humanistische Partei    
Bucher Adrian, L27/K1  ZH    Kommentar:     Antworten  (NNJJNJJTJ)

Mal abgesehen davon, dass die Gleichberechtigung schlicht und einfach noch nicht existent ist in der Schweiz und sicher noch erheblicher Bedarf besteht die alten Bilder zu Korrigieren kam ich bei Euren Fragen bezüglich Militärdienst beinahe in die Versuchung "Ja" zu markieren. So ähnlich wie bei der obligatorischen Feuerwehrpflicht könnte es per Volksabstimmung doch auch hier funktionieren, dass so viele Leute es verwerfen würden, dass dann für alle die Dienstpflicht freiwillig würde...
Quotenregelungen bin ich überzeugt sollten wir nicht gebrauchen müssen, wenn eine Partei keine Frauen zur Kandidatur begeistern kann, politisiert sie schlicht und einfach an 51 % der Bevölkerung vorbei.

Horowitz Daniel, L27/K3  ZH    Kommentar:     Antworten  (JJJJNJoJo)

Ich lehne sowohl den obligatorischen Militär - wie Zivildienst ab. Wenn diese Staatspflicht aber beibehalten wird, dann sollte sie sich in jeden Falle am Grundsatz der Gleichberechtigung orientieren, also für Männer und Frauen. Besser aber für alle, Männer und Frauen, freiwillig!
Unser System diskriminiert Frauen in zahlreichen Bereichen, und als Nationalrat würde ich diese Diskriminierung, so wie jede andere Diskriminierung, bekämpfen.
Auch wenn die Diskriminierung von Männern vergleichsweise klein ist, macht Ihr Vorstoss durchaus Sinn, vor allem im Bereich AHV, Elternurlaub und Verfassungsgerichtsbarkeit.

 Ständeratswahlen 2003    
 Kanton Zürich    
Aeschbacher Ruedi (NR), EVP  ZH    Kommentar:     Antworten  (TTJoTJNNJ)

Erläuterungen zu meinen Antworten:
Zu 1 und 2: Hier war ich nur teilweise mit der vorgegebenen Antwort einverstanden. Denn ich bin der Ansicht, dass alle in diesem Land  lebenden Menschen eine Dienstpflicht gegenüber der Gemeinschaft haben sollten. Diese könnte aber unterschiedlich erfüllt werden, egal ob Mann oder Frau: z.B. in der Armee, im Zivilschutz, im Gesundheitswesen, bei der Sorge um alte Menschen etc.
Zu 4: Ein Kleinkind ("Säugling") ist in seinen ersten Lebensmonaten vor allem auf die Mutter angewiesen. Ein Mutterschaftsurlaub muss daher wirklich die Mutter beziehen. Wenn Geldleistungen im Zusammenhang mit der Geburt ausgeschüttet werden, dann an jenen Elternteil, der die Sorge für das Kind tatsächlich und rechtlich hat.
Zu 5: Einbezug des Vaters ist aus meiner Sicht in Ordnung. Veto geht bei dieser Frage aber zu weit.
Zu 7 und 8: Ich bin grundsätzlich ein Gegner von Quotenregelungen. Der beste Bewerber oder die beste Bewerberin ist jeweils zu berücksichtigen. Von der Vermittlung abwertender oder negativer Frauen- oder Männerbilder halte ich gar nichts. Das bringt uns nicht weiter.
Bucher Adrian, HP  ZH    Kommentar:     Antworten  (NNJJNJJTJ)

Mal abgesehen davon, dass die Gleichberechtigung schlicht und einfach noch nicht existent ist in der Schweiz und sicher noch erheblicher Bedarf besteht die alten Bilder zu Korrigieren kam ich bei Euren Fragen bezüglich Militärdienst beinahe in die Versuchung "Ja" zu markieren. So ähnlich wie bei der obligatorischen Feuerwehrpflicht könnte es per Volksabstimmung doch auch hier funktionieren, dass so viele Leute es verwerfen würden, dass dann für alle die Dienstpflicht freiwillig würde...
Quotenregelungen bin ich überzeugt sollten wir nicht gebrauchen müssen, wenn eine Partei keine Frauen zur Kandidatur begeistern kann, politisiert sie schlicht und einfach an 51 % der Bevölkerung vorbei.

Anmerkung: Als Kandidierende sowohl bei den Nationalratswahlen wie auch bei den Ständeratswahlen sind Herr Aeschbacher und Herr Bucher auf dieser Seite an zwei Stellen und damit doppelt aufgeführt.

 

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