Eidgenössische Wahlen 2015
Befragung der Kandidierenden zum Thema 
Gleichberechtigung von Frau und Mann
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Thema
Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung 
von Frau und Mann
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Auswertung aufgeschlüsselt nach Parteien und Geschlechtern        Erläuterung
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Frage an die Kandidierenden und prozentuale Anteile der Antworten:
   

An der Befragung nahmen insgesamt 352 Kandidierende für die eidgenössischen Wahlen 2015 teil: 115 Frauen und 237 Männer. Davon sind 19 Personen Bisherige. Die Kandidierenden gehören den Parteien (inklusive Jungparteien) wie folgt an: 
67 der SP, 45 der glp, 43 der Grünen, 42 der FDP, 33 der CVP, 28 der BDP, 27 der SVP
und 67 diversen anderen Parteien. (
Auswertung )
Erläuterung zum Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG):

Das zum Eidgenössischen Departement des Innern gehörende EBG ist zuständig für Gleichstellung und Chancengleichheit der Geschlechter. Ihm angegliedert ist das Sekretariat der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen. Eine Eidgenössische Kommission für Männerfragen gibt es nicht. Das ist auch symptomatisch für die Ausrichtung des Büros, welches sich praktisch nur um die Anliegen und allfälligen Benachteiligungen von Frauen kümmert beziehungsweise nur deren Perspektive einnimmt. Männerthemen werden aufgegriffen, wenn es für die Frauenanliegen opportun erscheint. 

Das EBG gibt an, die formelle Gleichstellung von Frau und Mann sei heute in der Schweiz zum grössten Teil erreicht. Es verkennt dabei, dass bis heute fast nur rechtliche Benachteiligungen von Frauen aufgehoben wurden, aber noch zahlreiche und gravierende rechtliche Benachteiligungen für Männer bestehen, welche es offenbar einfach übersehen oder ignorieren will. Man stelle sich nur einmal vor, wie das EBG dagegen auf die Barrikaden steigen würde, wenn z.B. die Militärdienstpflicht anstatt nur die Männer nur die Frauen betreffen würde oder wenn das Rentenalter anstatt für Männer für Frauen um ein Jahr höher läge oder wenn Männer die Witwenrente und Frauen nur die Witwerrente bekämen.

Das EBG gibt an, sein Fachwissen sei gefragt bei der Gesetzgebung und bei Stellungnahmen zuhanden des Bundesgerichtes. Bei solchen Stellungnahmen wäre es allerdings besonders wichtig, dass diese nicht nur einen feministischen Standpunkt enthalten, sondern – wie man es von so einer Amtsstelle eigentlich erwarten können sollte – die Interessen beider Geschlechter gleichermassen zum Ausdruck bringen. 

Vielleicht ist auch das Urteil des Bundesgerichtes vom 27. August 2015, welches erstmals zum neuen Sorgerecht erfolgte, von einer einseitigen Stellungnahme des EBG beeinflusst. Bei unverheirateten Eltern oder bei einer Scheidung bildet ja nunmehr die gemeinsame elterliche Sorge die Regel. Dieses Urteil des Bundesgerichts könnte nun aber dahingehend interpretiert werden, dass durch anhaltend unkooperatives Verhalten eines Elternteiles (in diesem Falle der Mutter) das andere Elternteil (in diesem Falle der Vater) ausgebootet werden kann und auf diesem Wege die Alleinzuteilung der elterlichen Sorge auch mit dem neuen Sorgerecht zu erreichen ist. Damit würde allerdings die ursprüngliche Absicht des Gesetzgebers genau ins Gegenteil verkehrt.

Auch das umstrittene Urteil des Bundesgerichtes vom 21. Januar 2010, welches mit einer abstrusen und gegenüber früheren Argumentationen des Bundesgerichts widersprüchlichen Begründung die einseitige Militärdienstpflicht für Männer als nicht diskriminierend rechtfertigen will, dürfte von einer sehr einseitigen, feministisch verdrehten Stellungnahme des EBG beeinflusst worden sein.  

Wahrscheinlich könnte die Gleichberechtigung ausgewogener umgesetzt werden, wenn das Büro aufgelöst und dessen Aufgaben themenspezifisch auf andere bereits bestehende Amtsstellen verteilt würden. Dies wäre bestimmt auch kostengünstiger.

Damit wir mit der tatsächlichen Gleichstellung und Chancengleichheit vorankommen ist es wichtig, dass sich das EBG zukünftig gleichermassen um die Anliegen von Frauen und Männern kümmert und beide Anliegen ernst nimmt. Dafür sollte es auch ausgewogener zusammengesetzt sein. 

Das EBG sollte auch Rechenschaft darüber ablegen, welche Privilegien und Benachteiligungen von Frauen und welche Privilegien und Benachteiligungen von Männern es konkret mit welchen Aktivitäten und welchem Erfolg angegangen ist. 

Skandalös waren die vier TV-Spots des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann, welche dieses im Rahmen seiner «Fairplay-at-home»-Aktion im Jahr 2002 immer wieder im Schweizer Fernsehen ausstrahlte. In diesen wurden Männer pauschal als «hinterlistige Drückeberger» dargestellt: Ein Familienvater (gespielt vom Schauspieler Andreas Schlatter) verriet darin anderen Ehemännern «Tricks» aus eigener Erfahrung, wie man sich vor Hausarbeit am besten drücken kann. (Man stelle sich nur einmal die Reaktion vor, wenn Frauen in TV-Spots ähnlich negativ dargestellt würden.) Im November 2003 belegte indes eine Studie des Bundesamtes für Statistik, dass Frauen und Männer in vergleichbaren Lebenssituationen unter dem Strich (bezahlt und unbezahlt) etwa gleich viel arbeiten. Die Gesamtbelastung durch Erwerbs-, Haus- und Familienarbeit lag damals zum Beispiel für Frauen und Männer in Familienhaushalten  mit mindestens einem Kind von 0 bis 14 Jahren gleichermassen bei rund 67 Stunden pro Woche. Diese 67 Stunden setzten sich bei Frauen durchschnittlich zu 80% aus Haus- und Familienarbeit und zu 20% aus Erwerbsarbeit zusammen. Bei Männern setzten sich diese 67 Stunden durchschnittlich zu 36% aus Haus- und Familienarbeit und zu 64% aus Erwerbsarbeit zusammen.

In unserem Nachbarland Deutschland läuft es übrigens in punkto Gleichberechtigungsstelle nicht ganz unähnlich und das ist fast noch amüsant. Da gibt es nämlich das «Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend» – kein Witz! Wieso also nicht gleich die Bezeichnung «Bundesministerium für alle ausser Männer»? Fairerweise muss aber gesagt werden, dass sich dieses Ministerium schon auch um Männeranliegen kümmert und immerhin die erste Studie zur «Gewalt gegen Männer» (inklusive häusliche Gewalt gegen Männer) veröffentlicht hat. – Dass Studien zeigen, dass Männer in Partnerschaften genauso oft von Frauen physisch attackiert werden wie Frauen von Männern, darüber wurde auch schon in der deutschen ÄrzteZeitung berichtet.
  
  
  
Kritische Anmerkungen von Kandidierenden 
zum Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann:

 Martina Bernasconi, glp Basel-Stadt: 
In der Tat finde ich Gleichstellungsbüros nicht mehr ganz zeitgemäss. Eine Umgestaltung wird nötig, aber nicht mit einem Hauruck - Verfahren.

Gabriela (Gabi) Bienz-Meier, CVP Zürich: 
Gleichstellungsbüro soll in zeitgemässerer Form und mit vernünftigem Aufwand weiter geführt werden.

Benjamin Carisch, EDU Bern: 
Ich denke, dass man die Struktur schlanker halten könnte - somit hätte man weiterhin eine Anlaufstelle aber mit weniger Kosten.

Marcel Dobler, FDP St. Gallen: 
Die Anforderungen haben sich verändert. Es macht Sinn den Wirkungsbereich neu festzusetzen und wo es nötig ist zu kürzen. 

Benno Frauchiger, SP Bern: 
Nein, es sollten aber vermehrt auch Männeranliegen berücksichtigt werden (Familienarbeit, Sorgerecht, etc.).

Walter Freund, SVP St. Gallen: 
Viele Ziele der Gleichberechtigung sind erreicht worden. Die Ziele und Aufgaben des Büros müssen überarbeitet werden.

Irene Keller, FDP Luzern: 
Wir sollten heute so weit sein, dass wir diese Institution nicht mehr benötigen.

Andrea Leutwyler, BDP Zürich: 
Es wäre spannend über eine neue Variante nachzudenken. Mit dem Büro alleine ist es nicht getan! 

Markus Liebi, JSVP Aargau: 
Es kann reduziert werden, da viel gemacht wurde und viele Änderungen in Zukunft nicht durch den Staat, sondern durch die Wirtschaft und Gesellschaft gemacht werden müssen.

Elias Maier, jf Bern: 
Das Büro soll sich nicht auf die Geschlechter neutrale Sprache und Papiertiger konzentrieren.

Ursula Marti, SP Bern: 
Das Büro sollte noch mehr Gehör und Kompetenzen erhalten.

Mischa (Mis) Müller, PdA Zürich: 
Sollte zeitgemäss umstrukturiert werden.

Renato Sigg, Piratenpartei Zürich: 
Das Büro hätte durchaus auch heute noch wichtige Aufgaben, es darf allerdings kein Schwerpunkt mehr auf ein einzelnes Geschlecht gelegt werden.

Rolf Stürm, FDP Basel-Stadt: 
Sein Aufgabenkreis soll neu und enger definiert werden.

Tatjana Tankosic, FDP Zürich: 
Das Büro kann noch wichtige Aufgaben erfüllen, muss aber das Leitbild an die gesellschaftlichen Bedürfnisse anpassen.
  
    
  
Links:
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männer.ch - Dachverband der Schweizer Männer- und Väterorganisationen
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