Eidgenössische Wahlen 2015
Befragung der Kandidierenden zum Thema 
Gleichberechtigung von Frau und Mann
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Thema
Elternschaftsurlaub 
anstelle von Mutterschaftsurlaub
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Auswertung aufgeschlüsselt nach Parteien und Geschlechtern        Erläuterung
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Frage an die Kandidierenden und prozentuale Anteile der Antworten:   

An der Befragung nahmen insgesamt 352 Kandidierende für die eidgenössischen Wahlen 2015 teil: 115 Frauen und 237 Männer. Davon sind 19 Personen Bisherige. Die Kandidierenden gehören den Parteien (inklusive Jungparteien) wie folgt an: 
67 der SP, 45 der glp, 43 der Grünen, 42 der FDP, 33 der CVP, 28 der BDP, 27 der SVP
und 67 diversen anderen Parteien. (
Auswertung )
Erläuterung zum Elternschaftsurlaub anstelle des Mutterschaftsurlaubes:

Mit 14 Wochen geht der heute gültige Mutterschaftsurlaub über die Regenerationsphase nach der Niederkunft hinaus. Dieser Urlaub hat somit auch soziale Aspekte. Daher sollte je nach Organisation der Partnerschaft und je nach Bedürfnissen anstelle der Mutter auf deren Wunsch hin auch der Vater einen Teil des Urlaubes beziehen können.

Ein Elternschaftsurlaub wäre auch ganz im Sinne des Gleichberechtigungsgebotes der Bundesverfassung, wonach das Gesetz die Gleichstellung von Mann und Frau in Familie und Arbeit fördern soll.

Immerhin hat das Schweizer Volk bei der Abstimmung vom 27. September 2020 einem bezahlten zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub zugestimmt. Die neue Regelung ist seit 1. Januar 2021 in Kraft und gilt zusätzlich zum und unabhängig vom bereits bestehenden bezahlten 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub.

Für die Mutter besteht während den ersten 8 Wochen nach der Niederkunft ein Arbeitsverbot (Regenerationsphase). Nimmt sie nach diesen 8 Wochen die Arbeit wieder auf, entfällt die Mutterschaftsentschädigung für die restlichen Wochen. Das ist stossend. Damit die Eltern flexibler sein können und dieser Leistungsanspruch nicht verloren geht, sollten die 14 Wochen Mutterschaftsurlaub und die 2 Wochen Vaterschaftsurlaub zu einem 16-wöchigen Elternschaftsurlaub zusammengefasst werden. Davon hätte die Mutter Anspruch auf 14 Wochen und der Vater auf 2 Wochen. Die Mutter könnte aber von ihren 14 Wochen bis zu 6 Wochen auf den Vater übertragen, wenn sie dies wünschte und der Vater davon Gebrauch machte. Dass bei der Aufteilung dieser 6 Wochen grundsätzlich die stillende Mutter gegenüber dem Vater Vorrang hat, ist klar und ergibt sich auch aus dem Übereinkommen der internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über den Mutterschutz, welches die Schweiz ratifiziert hat und wonach eine Frau Anspruch auf einen mindestens vierzehnwöchigen Mutterschaftsurlaub hat.

Für die Gesetzgebung  besteht also weiterhin Handlungsbedarf, um als Nächstes zu so einem Elternschaftsurlaub zu kommen, welcher nur Vorteile mit sich bringt und keine zusätzlichen Kosten generiert.

Natürlich sind auch weiterreichende Lösungen denkbar. Diskutiert werden Elternzeiten von bis zu insgesamt 32 Wochen (16 Wochen für die Mutter und 16 Wochen für den Vater).  Elternzeit jetzt! 
  
   

Links:
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 Club (SRF) vom 3. Mai 2016 «Karrierekiller Kind?»:  SRF-Player
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VeV - Verein für elterliche Verantwortung 
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GeCoBi - Schweizerische Vereinigung für gemeinsame Elternschaft
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männer.ch - Dachverband der Schweizer Männer- und Väterorganisationen
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