> Gleichberechtigung betr.:  1. Militär, 2. Zivilschutz, 3. AHV, 4. Elternschaft, 5. Abtreibung   ("J" / "N" / "T")
 
> Stellungnahme zu:  6. Verfassungsgerichtsbarkeit, 7. Gleichstellungsbüro, 8. Quoten, 9. Sprache 
 > pers. Kommentar     (Legende: "J"=Ja / "N"=Nein / "T"=teilweise / "o"=ohne Antwort / "K"=mit persönlichem Kommentar)

  
  
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Kuckuckskinder
: Gehörnte "Väter"
Fachleute gehen davon aus, dass etwa fünf Prozent der Kinder in der Schweiz sogenannte Kuckuckskinder sind, ihr Papi also nicht der leibliche Vater ist. Mit einem DNA-Test lässt sich heute die Wahrheit feststellen. Doch muss in der Schweiz die Mutter mit einem Test einverstanden sein. Weil viele Männer fürchten, der Gehörnte zu sein, führen sie heimlich einen Vaterschaftstest durch. Doch das ist verboten und wird bestraft.
 
Play SRF:

Donnerstag, 12. September 2013
>> DOK: Kuckuckskinder – Wenn alles ans Licht kommt  

Dienstag, 17. September 2013
>> Club: Kuckuckskind – Zerstörtes Glück?                                         
   
Schätzungsweise jedes 20. Kind ist ein Kuckuckskind. Kommt die Wahrheit ans Licht, ist das Chaos perfekt: Kinder auf Wurzelsuche, Mütter mit Gewissensbissen und machtlose Väter. Kuckuckskinder, eine Zerreisprobe für die Familie – die Diskussion im "Club".
   

Links zum Thema:

>> Weltwoche (07/2005): "Coitus corruptus" 

>> Vaterschaftstest: beobachter.ch

>> Kuckuckskinder - Ein Anfang: sozialinfo.ch

>> Beratung für Männer: mannschafft.ch

>> Bundesgesetz über genetische Untersuchungen
beim Menschen (GUMG)
  

>> DNA-Profil-Gesetz 
 
 
Gemeinsame elterliche Sorge 


Seit dem 1. Juli 2014 ist das neue Sorgerecht in Kraft. Bei unverheirateten Eltern oder bei einer Scheidung bildet nunmehr die gemeinsame elterliche Sorge die Regel. Über die Zuteilung der elterlichen Sorge muss neu entschieden werden, wenn dies "wegen
wesentlicher Änderung der Verhältnisse zur Wahrung des Kindeswohls nötig ist" (Art. 298d Abs. 1 ZGB).
 
Das Bundesgericht hält in einem ersten Entscheid zur Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts verschiedene Kriterien fest, die eine Alleinzuteilung rechtfertigen können (Urteil des Bundesgerichtes vom 27. August 2015). Dieses Urteil des Bundesgerichts könnte nun aber dahingehend interpretiert werden, dass durch anhaltend unkooperatives Verhalten eines Elternteiles (in diesem Falle der Mutter) das andere Elternteil (in diesem Falle der Vater) ausgebootet werden kann und auf diesem Wege die Alleinzuteilung der elterlichen Sorge auch mit dem neuen Sorgerecht zu erreichen ist. Damit würde allerdings die ursprüngliche Absicht des Gesetzgebers genau ins Gegenteil verkehrt.
 
 
 
AHV
- Alters- und Hinterlassenenversicherung:
           AHV wird grösstenteils von Männern finanziert!
  Der Statistikbericht des BSV für das Jahr 2002 zeigt deutlich das Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern bei der AHV 
insbesondere als Folge des unterschiedlichen AHV-Alters und der unterschiedlichen Lebenserwartung (Frauen haben eine deutlich höhere Lebenserwartung als Männer):
 
                                    Von den 1'548'000 bezugsberechtigten Personenn waren 61% Frauen und nur 
39% Männer
.

Bei den 4'239'700 beitragsleistenden Personen dagegen waren 56% Männer und nur 
44% Frauen
.

Selbst bei vorsichtigen Berechnungen unter zu Hilfenahme eines Splittingmodells wurde die AHV mehrheitlich von Männern finanziert, indem 53% der AHV-beitragspflichtigen Einkommenssumme von Männern stammte (ohne Splittingmodell sogar 71%); andererseits bezogen Männer aber nur Leistungen im Umfange von 39% (gegenüber Frauen im 
Umfange von 61%!).

Quelle:  AHV-Statistik 2002 des Bundesamtes für Sozialversicherung:
>>
betreffender Auszug (2 Seiten, pdf)
                                 
 
Trotz "Gleichberechtigung" gilt auch heute noch für Männer ein höheres AHV-Alter wie für Frauen. Männer werden dadurch in doppelter Weise benachteiligt: Sie kommen nicht nur erst später in den Genuss von Bezügen, sie bezahlen auch länger Beiträge ein. Zudem können Männer auch von den diversesten Vergünstigungen für Rentner erst später profitieren als Frauen.

Wenn also schon für Frauen und Männer ein unterschiedliches AHV-Alter gelten soll, dann sollte dieses aber gerechterweise gerade umgekehrt für Frauen höher angesetzt werden als für Männer, da Frauen ja auch eine viel höhere Lebenserwartung haben als Männer.

Das AHV-Eintrittsalter für Frauen liegt derzeit bei 64 Jahren, jenes für Männer bei 65 Jahren. Während Jahrzehnten war das Frauenrentenalter aber sogar um ganze drei Jahre tiefer als das Männerrentenalter, so dass Frauen bereits im Alter von 62 Jahren in Pension gehen konnten. Diese Privilegierung der Frauen verursachte in all den Jahren Kosten in zweistelliger Milliardenhöhe. Dadurch wurde ein tiefes Loch in die AHV-Kasse gefressen, was zu einer starken Beeinträchtigung der Zukunftssicherung der AHV beigetragen hat.
 
 
 
 
Studie "Gewalt gegen Männer" (Deutschland, 2004)
Im Auftrag des Bundesministeriums 
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
   
(Anm.: = Bundesministerium für alle ausser Männer...!??)
 
 

Die Pilotstudie "Gewalt gegen Männer" ist die erste Studie zur gesamten Bandbreite der personalen Gewalt gegen Männer.

Studien zu Männern als Täter und zu Frauen als Opfer werden bereits seit längerem durchgeführt. Ein Überblick über Männer als Opfer verschiedenster Gewaltarten lag bislang jedoch nicht vor.    
>> Link zur Studie "Gewalt gegen Männer"

           www-gewalt-gegen-maenner.de
 
Bundesratswahlen 
vom 10. Dezember 2003:


Das dramatische und unnötige Ausscheiden
von
Ruth Metzler aus der Schweizer Regierung:

Von der eigenen Partei
in die Wüste geschickt!


                      
>> weiter
 

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