> Gleichberechtigung betr.:  1. Militär, 2. Zivilschutz, 3. AHV, 4. Elternschaft, 5. Abtreibung   ("J" / "N" / "T")
 
> Stellungnahme zu:  6. Verfassungsgerichtsbarkeit, 7. Gleichstellungsbüro, 8. Quoten, 9. Sprache 
 > pers. Kommentar     (Legende: "J"=Ja / "N"=Nein / "T"=teilweise / "o"=ohne Antwort / "K"=mit persönlichem Kommentar)

  
   Fragestellung
an die Kandidierenden der eidg. Wahlen 2003  (Umfrage)
 7Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann

  Halten Sie Aktionen des Gleichstellungsbüros für sinnvoll, in denen 
  ganz bewusst  ein negatives Männerbild vermittelt wird, wie z.B. in den 
  TV-Werbespots  von „FAIRPLAY-AT-HOME“? 

          Ja       Nein       teilweise       ohne Antwort
  > Auswertung zur Frage 7 (Gleichstellungsbüro) unten auf dieser Seite
 
 
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Das heute zum EDI gehörende eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann gibt es seit 1988. Im Jahre 2003 wurden dort 17 Mitar-
beitende (12.4 Stellenprozent) plus 4 Praktikantin-
nen beschäftigt (Angaben gemäss Homepage des Büros), davon über 90% Frauen. Die Aufgaben dieses Büros sind im Gleichstellungsgesetz auf-
geführt. Das Gleichstellungsgesetz wiederum wurde aufgrund des Gleichberechtigungsartikels in der Bundesverfassung erlassen.
Bundesverfassung: Art. 8 Rechtsgleichheit

1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

2 Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.

3 Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.

4 Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.

Gleichstellungsgesetz: Art. 16 Gleichstellungsbüro

1 Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann fördert die Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebensbereichen und setzt sich für die Beseitigung jeglicher Form direkter oder indirekter Diskriminierung ein.

2 Zu diesem Zweck nimmt es namentlich folgende Aufgaben wahr:

a.
es informiert die Öffentlichkeit;

b.
es berät Behörden und Private;

c.
es führt Untersuchungen durch und empfiehlt Behörden und Privaten geeignete Massnahmen;

d.
es kann sich an Projekten von gesamtschweizerischer Bedeutung beteiligen;

e.
es wirkt an der Ausarbeitung von Erlassen des Bundes mit, soweit diese für die Gleichstellung von Bedeutung sind;

f.
es prüft die Gesuche um Finanzhilfen nach den Artikeln 14 und 15 und überwacht die Durchführung der Förderungsprogramme.

Männer haben in diesem Büro kaum Ansprech-
partner.
Ihre Gleichberechtigunsinteressen werden weitgehend ignoriert. Die einseitig nur für Männer geltende Militär- und Zivilschutzdienstpflicht, welche der Idee der Gleichberechtigung völlig widerspricht und für Männer eine "Rollenfixierung" bedeutet, war dort bisher kein Thema.

Entsprechend versteht das Büro seine Tätigkeit weniger in der Förderung von tatsächlicher Chan-
cengleichheit von Frau und Mann als vielmehr in der Umsetzung feministischer Doktrinen. Dazu ge-
hören auch abschätzige Kampagnen gegen Männer.

Zu diesen Kampagnen zählt die im Jahre 2002 ge-
startete Aktion "FAIRPLAY-AT-HOME". Im Rahmen dieser Aktion wurden im Fernsehen 4 unterschied-
liche TV-Spots ausgestrahlt, in denen Männer pauschal als "hinterlistige Drückeberger" dargestellt werden: Ein Familienvater (gespielt vom Schau-
spieler und Komiker Andreas Schlatter) verrät darin anderen Ehemännern "Tricks“ aus eigener Erfahrung, wie man sich vor Hausarbeit am besten drücken kann.
Text der 4 TV-Spots des eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (aus dem Schweizerdeutschen ins Hochdeutsche übertragen):

1.) TV-Spot „Fussball"
Ehemann: „Heute zeige ich Ihnen, wie man sich drücken kann vor dem Abwasch, wenn es einmal viel Geschirr hat. Schwärmen Sie schon beim Abendessen davon, dass heute ein ganz wichtiger Fussballmatch im Fernsehen kommt. Legen Sie dann eine entsprechende Videokassette ein und ich garantiere Ihnen, Ihre Frau merkt es nicht, auch wenn es ein uraltes Spiel ist!“ Sprecher: „Oder einfacher: Fairplay at home!“

2.) TV-Spot „Regen“
Ehemann: “Heute zeige ich Ihnen, wie Sie sich drücken können, wenn Sie keine Lust haben, am Abend die Kinder ins Bett zu tun. Warten Sie nach der Arbeit vor dem Haus bis es im Kinderzimmer von selbst dunkel wird! Vielleicht noch ein Tipp: Sollte es Regnen, ziehen Sie nicht gerade Ihren besten Anzug an.“
Sprecher: „Oder einfacher: Fairplay at home!“
 
3.) TV-Spot „Feuerwehr“
Ehemann: „Heute zeige ich Ihnen, wie Sie sich drücken können, wenn Sie wissen, dass Ihre Frau am Abend wieder einmal eine Grundsatzdiskus-
sion will. Gehen Sie in die freiwillige Feuerwehr und organisieren Sie einen guten Kollegen, der im richtigen Moment anruft. Sitzen Sie dann in der Beiz den ganzen Abend an einem starken Rauchertisch, damit Sie nachher - wenn Sie nach hause kommen - sagen können: ‚Es ist wahnsinnig, wie das heute wieder gebrannt hat!’.“
Sprecher: „Oder einfacher: Fairplay at home!“

4.) TV-Spot „Tarnung“
Ehemann: „Heute zeige ich Ihnen, wie man sich drücken kann, wenn Sie aus der Küche den furchtbaren Satz hören: ‚Du Schatz, könntest Du nicht noch schnell...!’ In die Waschküche hinunter gehen, Staub saugen oder den Abfallsack hinaustragen können Sie geschickt umgehen, wenn Sie sich raffiniert tarnen, sei es als Lampenschirm, als Kissen auf dem Sofa oder - für Fortgeschrittene - an Weihnachten als Christbaum.“ Sprecher: „Oder einfacher: Fairplay at home!“
Die generelle Unterstellung, dass Männer sich mit Hinterlist vor Pflichten drücken würden, ist unfair. Eine Ehe wird aus freiem Willen eingegangen und die Rollenaufteilung findet in partnerschaftlichem Einvernehmen statt.

Gemäss dem dritten Bericht zur Gleichstellung von Frau und Mann des Bundesamtes für Statistik vom November 2003 arbeiten Frauen und Männer in vergleichbaren Lebenssituationen unter dem Strich (bezahlt und unbezahlt) etwa gleich viel. 
Die Gesamtbelastung durch Erwerbs-, Haus- und Familienarbeit lag damals zum Beispiel für Frauen und Männer in Familienhaushalten mit mindestens einem Kind von 0 bis 14 Jahren gleichermassen bei rund 67 Stunden pro Woche. Diese 67 Stunden setzten sich bei Frauen durchschnittlich zu 80% aus Haus- und Familienarbeit und zu 20% aus Erwerbsarbeit zusammen. Bei Männern setzten sich diese 67 Stunden durchschnittlich zu 36% aus Haus- und Familienarbeit und zu 64% aus Erwerbsarbeit zusammen.
ZGB: Art. 163 Eherecht - Unterhalt der Familie

1 Die Ehegatten sorgen gemeinsam, ein jeder nach seinen Kräften, für den gebührenden Unterhalt der Familie.

2 Sie verständigen sich über den Beitrag, den jeder von ihnen leistet, namentlich durch Geldzahlungen, Besorgen des Haushaltes, Betreuen der Kinder oder durch Mithilfe im Beruf oder Gewerbe des andern.

3 Dabei berücksichtigen sie die Bedürfnisse der ehelichen Gemeinschaft und ihre persönlichen Umstände.

Frauen können sich indes nach wie vor elegant
vor der Militär- und Zivilschutzdienstpflicht drücken, indem sie diesbezüglich ganz einfach von der Bundesverfassung gegenüber Männern privilegiert werden. Und freiwillig übernehmen diese Pflichten ja nur sehr, sehr wenige Frauen...

Das Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann nimmt seine Aufgaben oft nur einseitig wahr und wird dadurch seinen Anforderungen nicht gerecht. "Fairplay" auch gegenüber Männern wäre angesagt. Braucht es das Büro überhaupt? Wahrscheinlich könnte die Gleichberechtigung ausgewogener umgesetzt werden, wenn das Büro aufgelöst und dessen Aufgaben themenspezifisch auf andere bereits bestehende Amtsstellen verteilt würden. Hierzu bedürfte es einer Änderung des Gleichstellungsgesetzes.
 
 
Auswertung Frage 7 (Gleichstellungsbüro):                  > Fragestellung oben auf dieser Seite
63% der Kandidierenden, welche an der Befragung teilgenommen haben, lehnen Aktionen des Gleichstellungsbüros ab, in denen pauschal ein negatives Männerbild vermittelt wird. Nur 15% befürworten solche Aktionen uneingeschränkt. In dieser Frage gehen die Meinungen je nach Parteizugehörigkeit stark auseinander.

ALLE

 
 
An der Befragung nahmen insgesamt 205 Kandidierende für die eidg. Wahlen 2003 teil: 
71 Frauen und 134 Männer.

Die Kandidierenden gehören den Parteien wie folgt an: 42 der FDP, 52 der SP, 42 der SVP, 40 der CVP und 29 anderen Parteien.

(> FDP: Frage 8)    

FDP

 
 
An der Befragung nahmen insgesamt 205 Kandidierende für die eidg. Wahlen 2003 teil: 
71 Frauen und 134 Männer.

Die Kandidierenden gehören den Parteien wie folgt an: 42 der FDP, 52 der SP, 42 der SVP, 40 der CVP und 29 anderen Parteien.

(> SP: Frage 8)    

SP

 
 
An der Befragung nahmen insgesamt 205 Kandidierende für die eidg. Wahlen 2003 teil: 
71 Frauen und 134 Männer.

Die Kandidierenden gehören den Parteien wie folgt an: 42 der FDP, 52 der SP, 42 der SVP, 40 der CVP und 29 anderen Parteien.

(> SVP: Frage 8)    

SVP

 
 
An der Befragung nahmen insgesamt 205 Kandidierende für die eidg. Wahlen 2003 teil: 
71 Frauen und 134 Männer.

Die Kandidierenden gehören den Parteien wie folgt an: 42 der FDP, 52 der SP, 42 der SVP, 40 der CVP und 29 anderen Parteien.

(> CVP: Frage 8)    

CVP

 
 
An der Befragung nahmen insgesamt 205 Kandidierende für die eidg. Wahlen 2003 teil: 
71 Frauen und 134 Männer.

Die Kandidierenden gehören den Parteien wie folgt an: 42 der FDP, 52 der SP, 42 der SVP, 40 der CVP und 29 anderen Parteien.

(> DIverse: Frage 8)    

ANDERE

 
 
An der Befragung nahmen insgesamt 205 Kandidierende für die eidg. Wahlen 2003 teil: 
71 Frauen und 134 Männer.

Die Kandidierenden gehören den Parteien wie folgt an: 42 der FDP, 52 der SP, 42 der SVP, 40 der CVP und 29 anderen Parteien.
 

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